Rotlichtverstoß

meint das Überfahren von Rotlicht zeigenden Ampeln, die in § 37 StVO „Wechsellichtzeichen” genannt werden. Hierbei gelten alle Ampeln, auch Baustellenampeln zu verkehrsarmen Zeiten. Rotlichtverstöße stellen eine extreme Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar, da der Querverkehr gleichzeitig Grünlicht und damit eine freie Fahrt angezeigt bekommt. Man unterscheidet den „normalen” und den „qualifizierten” Rotlichtverstoß. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase der Lichtzeichenanlage beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Aufgrund der Gefährlichkeit werden schon einfache Rotlichtverstöße mit einer Geldbuße von 50 € und drei Punkten ins Verkehrszentralregister bzw. 125 €, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot bei konkreter Gefährdung anderer oder Sachbeschädigung geahndet. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß treffen den Fahrer 125 € Geldbuße, vier Punkte und zusätzlich ein Monat Fahrverbot bzw. 200 € Geldbuße bei zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Die Feststellung von Rotlichtverstößen erfolgt zumeist durch gezielte Überwachung, insbesondere an unfallträchtigen Kreuzungen. Dies geschieht entweder durch Polizeibeamte i.R. v. gezielten Verkehrskontrollen, wobei der Beamte Zeuge für die Zuwiderhandlung ist, oder zunehmend durch breiten Einsatz von
Rotlichtüberwachungsanlagen, den so genannten Starenkästen. Diese Anlagen arbeiten in der Regel mit zwei in die Fahrbahndecke eingelassenen Induktionsschleifen, die eine Kamera in der Überwachungsanlage steuern. Durch das Überfahren der Induktionsschleife bei Rotlicht wird die Kamera ausgelöst, die so ein Beweisfoto liefert. Die Anlage ist gleichzeitig mit der Lichtzeichenanlage und einer Uhr gekoppelt, sodass auch die Zeit vom Beginn der Rotlichtphase bis zum Auslösen des Fotos erfasst und ins Bild eingeblendet wird. So ist auch die Feststellung möglich, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Wie bei allen technischen Messverfahren werden auch hier entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen.




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