Sanierung von Handelsgesellschaften

Bei einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien erfolgt die S. durch die Verbindung einer Kapitalherabsetzung mit einer Kapitalerhöhung. Auf ähnliche Weise geschieht die S. anderer Handelsgesellschaften. Die Anteile der Gesellschafter werden zunächst in einem bestimmten Verhältnis herabgesetzt und dann (unter Einschluss neuer Gesellschafter oder durch Zuzahlung der alten Gesellschafter) in dem Verhältnis neu festgesetzt, wie es der neuen Kapitalbeteiligung entspricht. Auf diese Weise werden der Gesellschaft neue Geldmittel als Eigenkapital zugeführt. Andere Formen wirtschaftlicher S. sind die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital und die Änderung kurzer Kreditfristen in lange. Die Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 66 EStG) ist ab 1998 entfallen.




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