Skonto

(ital. « Abzug); Nachlaß (Rabatt) von bis zu 3 °7o auf den Kaufpreis bei sofortiger Zahlung (Barzahlungsnachlaß).

([M.] Abzug) ist der Nachlass (Rabatt) auf den Kaufpreis bei sofortiger, grundsätzlich vollständiger Zahlung. Er muss besonders vereinbart oder eröffnet sein. Für die Wahrung einer Skontofrist genügt dabei die Vornahme der Zahlungshandlung (z.B. Absendung eines Verrechnungsschecks) innerhalb der vereinbarten Frist. Lit.: Kainz, D., Skonto und Preisnachlass beim Bauvertrag, 4. A. 1998

ist ein Barzahlungsnachlass (Rabatt); üblich ist der Satz von 2 od. 3%. S. a. Kassenskonto, Leistungszeit.




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