Sorgepflicht der ElternDie S. entspricht dem elterlichen Sorgerecht. Über die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die S. elterliche Sorge (3); über mögliche Strafbarkeit vgl. Verletzung der Aufsichtspflicht, Obhutspflicht, Vernachlässigen von Schutzbefohlenen, Aussetzung Hilfloser, Unterhaltspflichtverletzung. 
  
   
 Weitere Begriffe : Entschädigung für Strafverfolgungsmassnahmen | extraordinaria cognitio | Altbauwohnungen  | 
					      
      			      				
 
 MMnews
 
  |