Spätabtreibung

Tötung der Leibesfrucht außerhalb der zeitlichen Grenzen der Fristenregelung und der kriminologischen Indikation. Zumeist gestützt auf die Notlagenindikation für die keine zeitliche Grenze gilt (Schwangerschaftsabbruch). Wenn das Kind nach einer Spätabtreibung lebend zur Welt kommt und nicht offensichtlich lebensunfähig ist, kommt eine Tötung durch Unterlassen der an der Spätabtreibung beteiligten Personen in Betracht. (Früheuthanasie)




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