Stellenausschreibung

Im Arbeitsrecht :

kann der Betriebsrat gemäss § 93 BetrVG generell vor Neubesetzung eines Arbeitsplatzes im Betrieb verlangen (AP 1 zu § 93 BetrVG 1972). Hierdurch soll der innerbetriebliche Arbeitsmarkt durchschaubarer gemacht werden. Die St. muss geschlechtsneutral erfolgen (§ 611 b BGB). Die Bewerbungsvoraussetzungen bestimmt der AG allein (AP 2 zu § 93 BetrVG 1972 = NZA 88, 551).




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