Strafregisterauszug

wird in Strafverfahren (Ermittlungsverfahren) über die Person des Beschuldigten, aber auch über die Person von Zeugen, von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingeholt. Bei Beamten wird Strafregisterauszug zu den Personalakten genommen. Privatpersonen erhalten nur über sich selbst Auskunft, nicht über Dritte. - Rechtszustand Bundeszentralregister.




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