Syndicus

Mehrzahl: Syndici. - 1) Geschäftsführer einer Berufsvertretung, Genossenschaft usw. - 2)
S.anwalt ist ein Rechtsanwalt, der ständiger Sachbearbeiter von Rechtssachen eines wirtschaftlichen Unternehmens ist. Er ist aufgrund Dienstvertrags Arbeitnehmer. Jedoch darf er das Unternehmen nicht als Prozessbevollmächtigter gerichtlich vertreten (Grundsatz der Unabhängigkeit und Freiheit des Rechtsanwaltsberufes). § 46 Bundesrechtsanwalts- ordnung.




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