Urteil, nichtstreitiges

Urteil, das (anders als ein kontradiktorisches Urteil) nicht aufgrund des Sachvortrags der Parteien ergeht, sondern allein aufgrund ihres Verhaltens im Prozess. Fälle sind:
— (echtes) Versäumnisurteil (§§ 330, 331 ZPO)
Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO)
Verzichtsurteil (§ 306 ZPO).
Als Besonderheiten können Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen (§ 313b Abs. 1 S.1 ZPO) und es ist (wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe fehlen) in der Überschrift zwingend als Versäumnis-, Anerkenntnis- bzw. Verzichtsurteil zu bezeichnen (§ 313b Abs. 1 S. 2 ZPO).




Vorheriger Fachbegriff: Urteil, nichtiges | Nächster Fachbegriff: Urteils-Verfassungsbeschwerde


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen