Abänderungskündigung

ist die -«Kündigung eines Vertrags bei gleichzeitigem Angebot (Antrag) eines neuen Vertrags mit anderen Bedingungen. Die A. eines Arbeitsvertrags ist in § 2 des KündigungsschutzG neu geregelt: der Arbeitnehmer kann den angebotenen neuen Vertrag unter Vorbehalt annehmen und gegen die Kündigung Klage erheben. Je nach dem Ausgang des Prozesses gilt der alte oder der neue Vertrag.

Änderungskündigung.




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