Bürgerversammlung

ist die Versammlung der Bürger einer Gemeinde zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Lit.: Spies, U., Bürgerversammlung, 1999

Die Ausgestaltung der zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufenden B. ist in den Gemeindeordnungen unterschiedlich geregelt; die Einberufung ist z. T. mindestens einmal jährlich vorgeschrieben. In größeren Gemeinden kann sie auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt sein. Empfehlungen der B., in der grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten, müssen vom Gemeinderat binnen bestimmter Frist behandelt werden. Darüber hinausgehende Formen der Bürgerbeteiligung sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.




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