Bildungsrecht

i.e.S. ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bildungswesen (insbes. Kindergarten, Schule, Berufsausbildung, Hochschule, Erwachsenenbildung) regeln. Legt man einen umfassenden, nicht an bestimmte Institutionen gebundenen Bildungsbegriff zugrunde, so erweitert sich zugleich die Reichweite des B. unter Einbeziehung des Rechts der Informations- u. Unterhaltungsmedien, der hochschulfreien Forschung, der Kultur- und Kunstpflege und verwandter Rechtsgebiete. Im einzelnen Schulrecht, Hochschulrecht, Berufsausbildung.




Vorheriger Fachbegriff: Bildungsplanung | Nächster Fachbegriff: Bildungsurlaub


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen