Deportation

(lat.), vom Staat vorgenommene zwangsweise Verbringung (Verbannung) von Verbrechern, politischen Gegnern oder ganzen Bevölkerungsgruppen in weit entfernte Gebiete (z.B. überseeische Strafkolonien). Verstösst vielfach gegen elementare Rechtsgrundsätze, bes. wenn D. mit Zwangsarbeit verbunden ist (Art. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention).

Wegführung, Verbannung

(lat.; Wegführung) ist die vom Staat vorgenommene Verschickung von Schwerverbrechern oder politischen Gegnern in weitentlegene, häufig überseeische Gebiete (Strafkolonien) zu langjährigem oder lebenslangem Zwangsaufenthalt. Sie ist unzulässig, sofern sie nicht auf gesetzlicher Grundlage beruht, und verstößt, insbes. wenn mit Zwangsarbeit verbunden, gegen Art. 4 der Europ. Menschenrechtskonvention (s. a. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten).




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