Drei-Stufen-Schema

Ausgangspunkt der Einteilung speziell der Arbeiterberufe zur Ermittlung von Berufsunfähigkeit durch das Bundessozialgericht (BSG). In der Rechtsprechungsentwicklung ist zunächst bei den Arbeiterberufen eine obere Gruppe von anerkannten Lehrberufen mit einer Lehrzeit von zwei bis drei Jahren und Abschlussprüfung gebildet worden, eine mittlere Gruppe für die anerkannten Anlernberufe mit Anlernzeit von ein bis zwei Jahren sowie die Gruppe der ungelernten Berufe. Im Laufe der Zeit hat die Rspr. dieses Schema weiter differenziert und schließlich zum Mehrstufenschema ausgebaut.




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