Findelkind

Minderjähriger, der aufgefunden wird, ohne daß sein Personenstand zu ermitteln ist. Muß spätestens am folgenden Tag der Polizei gemeldet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt dann den vermutlichen Tag und Ort der Geburt fest und bestimmt Vor- und Familiennamen des Kindes. Das F. erhält einen - Vormund.

ist ein Minderjähriger, dessen Familienstand nicht ermittelt werden kann. Er erhält wie das Waisenkind einen Vormund, § 1773 BGB.

ist das von unbekannten Eltern ausgesetzte neugeborene Kind. Die zuständige Verwaltungsbehörde setzt den vermutlichen Tag und Ort der Geburt fest und bestimmt den Vornamen und Familiennamen des F. Im Zweifel erfolgt danach eine Annahme an Kindes Statt.

Vormundschaft.

Vormundschaft, Geburtenregister.




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