Friedensrecht

nannte man üblicherweise den Teil des Völkerrechts, der nicht Kriegs-Völkerrecht ist, z. B. das Recht der diplomatischen Beziehungen. Das Kriegsrecht ist der Teil des Völkerrechts, der sich auf bewaffnete internationale Konflikte bezieht, z. B. Genfer Konventionen, Haager Landkriegsordnung. Diese Untergliederung kann heute als überholt angesehen werden (s. Friede).




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