Gottesanrufung

soweit sie im GG vorgesehen ist, unterscheidet sich grundlegend von der ,Invocatio Dei‘ der Monarchie, die ihre Herrschaft von Gottes Gnaden gerechtfertigt sah. Zwar beginnt die Präambel des GG, in verständlicher Reaktion auf die antikirchliche Politik des Dritten Reiches, mit den Worten: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott ...". Gleichwohl ist die Bundesrepublik Deutschland nicht als christlich-konfessioneller Staat verfasst. Hiergegen sprechen nicht zuletzt die Grundrechte der Glaubens- und
Gewissensfreiheit. Im übrigen können die Eide, die beim Amtsantritt namentlich des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers zu leisten sind, auch ohne religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe" abgelegt werden (Art. 56 II).




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