Hartz-Gesetze (Hartz I-IV)

ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

1.
Das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I) v. 23. 12. 2002 (BGBl. I 4607), das am 1. 1. 2003 sowie im Laufe des Jahres 2003 in Kraft getreten ist, hatte im Bereich der Arbeitsförderung nach dem SGB III unter anderem die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche (Quickvermittlung) und die Schaffung von Personal-Service-Agenturen zum Gegenstand; des weiteren wurde das Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitnehmer) geändert.

2.
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II), ebenfalls v. 23. 12. 2002 (BGBl. I 4621), das am 1. 1 2003 in Kraft trat, beinhaltete insbesondere im Bereich der Arbeitsförderung nach dem SGB III die Regelungen über den sog. Existenzgründungszuschuss (Ich-AG bzw. Familien-AG) und änderte die Vorschriften über die sozialversicherungsrechtliche und die steuerrechtliche Behandlung von geringfügigen Beschäftigungen.

3.
Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) v. 23. 12. 2003 (BGBl. I 2848), das im wesentlichen am 1. 1. 2004 in Kraft getreten ist, führte unter anderem zur Umbenennung der früheren Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit und der ehemaligen Arbeitsämter in Agenturen für Arbeit und zur Einführung von sog. Transferleistungen als Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III.

4.
Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) v. 23. 12. 2003 (BGBl. I 2954), das am 1. 1. 2005 in Kraft getreten ist, regelt schließlich insbesondere die sog. Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II).




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