Hofrat

1) seit Beginn des 14. Jh.s. das aus den berufsmässigen Ratgebern des Königs bestehende Beamtenkollegium, dem der Reichskanzler und Protonotar ständig angehörten; 2) in den früheren deutschen Territorialstaaten die oberste Regierungsund Justizbehörde; 3) Titel für Beamte und verdiente Männer; heute nur noch in Österreich aktuell.

ist im hochmittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht das oberste Verwaltungsorgan und Rechtsprechungsorgan eines Fürsten. Lit.: Eisenhardt, U., Deutsche Rechtsgeschichte, 4. A. 2004




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