Interpellationsrecht

(lat.: interpellatio = Unterbrechung (im Reden)); das Recht des Parlaments, die Regierung um Auskunft in konkreten Angelegenheiten zu ersuchen. Anfrage.

(vgl. z. B. Art. 42 I GG) ist das Recht des Parlaments, die Regierung um Auskunft über bestimmte Angelegenheiten zu ersuchen. Lit.: Hatschek, J., Dass Interpellationsrecht, 1909

das Recht der Abgeordneten, von der Regierung Auskunft zu erhalten (Anfragen). Hierzu gehört es auch, dass das Parlament jederzeit die Anwesenheit jedes Mitglieds der Regierung verlangen kann (vgl. Art. 43 Abs. 1 GG).




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