Siehe auch: Wahlrecht elektive Konkurrenz, Ersetzungsbefugnis, Wahlschuld. = Wahlrecht des Käufers (Gewährleistung, 2).
Vorheriger Fachbegriff: Ius utrumque | Nächster Fachbegriff: iustitia
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Internationales Erbrecht | Zweikammersystem | Gebotsirrtum
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net