Kautionswechsel

Hingabe eines Wechsels lediglich zur Sicherheit; Gläubiger kann bei Fälligkeit wie bei einem anderen Wechsel vorgehen; a. Wechselprozess.

Wechsel, der begeben wird, um eine Kaution zu stellen.

ist ein Wechsel, der lediglich zur Sicherung einem Gläubiger gegeben wird. Bei Fälligkeit kann ein Dritter, aber auch der Gläubiger aus dem K. wie aus einem normalen Wechsel vorgehen. Der Schuldner kann nur dem Gläubiger gegenüber einwenden, dass dieser aus dem zu sichernden Rechtsverhältnis weder einen fälligen Anspruch hat noch dass ein solcher künftig entstehen wird.




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