Kirchenasyl

ein umstrittener Begriff der neueren verfassungspolitischen Diskussion. Das K. steht ausserhalb des grundgesetzlichen Asylrechts. Gedacht ist dabei an einen Schutz, den Kirchengemeinden aus karitativen Gründen gewissen Asylbewerbern gewähren, denen die Abschiebung in ihre Heimatländer droht, nachdem ihr Asylantrag von den staatlichen Stellen als unbegründet zurückgewiesen wurde. Bei diesen Hilfeleistungen beruft man sich auf das Grundrecht der Religionsfreiheit.

(historisch Schutz vor Verfolgung an heiligen Orten) nennt man in jüngster Zeit die Aufnahme von abgelehnten und abzuschiebenden Asylbewerbern (Asylrecht) in Räumen der Kirche mit dem Ziel, sie dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Der moderne Staat erkennt seit langem ein Recht auf K. nicht an. Vorschriften des staatlichen Rechts, die ein Recht der Kirchen oder der Zufluchtsuchenden gegenüber der Staatsgewalt in diesem Bereich begründen könnten, bestehen nicht.




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