Kommunalverfassung

ist die Gesamtheit der die Grundordnung der Gemeinden (Kommunen) und Gemeindeverbände (Kommunalverbände) betreffenden Rechtssätze. In Deutschland setzte sich dabei in den 90er Jahren des 20. Jh.s die duale Rat- Bürgermeister-Verfassung gegen die Magistratsverfassung durch. Lit.: Reiners, T, Kommunal verfassungsrecht in den neuen Bundesländern, 1991; Grashoff, P., Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, 1999; Lingk, A. , Die Reform der nordrhein-westfälischen Kommunalverfassung, 1999; Lemmermann, M., Die Reform der niedersächsischen Kommunalverfassung, 2000 KommunalVerfassungsklage ist die Klage gegen eine organisatorische Entscheidung eines kommunalen Organs im Rahmen der kommunalen Verfassung, die kein Verwaltungsakt ist. Sie ist ein Verfahren eigener Art (str., a. M. Feststellungsklage), das entwickelt wurde, um eine Möglichkeit zu eröffnen, organisatorische Entscheidungen kommunaler Organe gerichtlich anzugreifen. Jeder, der sich durch einen Vorgang in seinen Rechten als Organ, Organwalter, Fraktion oder Fraktionsmitglied einer Vertretungskörperschaft für verletzt hält, kann die K. mit dem Ziel der Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Gesetzwidrigkeit des Vorgangs betreiben. Lit.: Martensen, J., Grundfälle zum Kommunal verfassungsrecht, JuS 1995, 989, 1077; Lin, M., Vorläufiger Rechtsschutz im Kommunalverfassungsstreit, 2001

In einigen Ländern Bezeichnung des das Recht der Gemeinden und Landkreise regelnden Landesgesetzes (z. B. Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern v. 13. 1. 1998, GVOBl. 29, m. Änd.). Allgemeine Bezeichnung für das die Rechtsverhältnisse der Gebietskörperschaften regelnde Landesrecht (Gemeindeverfassung; Landkreisordnung).




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