Legat

(lat.), 1) im alten Rom ein Gesandter, ferner der ständige Gehilfe des Feldherrn oder Statthalters.
- 2) Katholisches Kirchenrecht: Bevollmächtigter im Kardinalsrang. - 3) Zivilrecht: Vermächtnis, Damnationslegat.

Gesandter

Vermächtnis




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