Statthalter

Stellvertreter des Staatsoberhauptes in einem Gebietsteil, z.B. einer Provinz. Bis 1918 gab es im Deutschen Reich einen St. für Elsass-Lothringen. 1933-1945 gab es in den deutschen Ländern und Reichsgauen Reichs-St. als ständige Vertreter der Reichsregierung mit umfangreichem Weisungsrecht gegenüber den Landesregierungen (Ziel: Gleichschaltung der Länder und Schaffung eines zentralistischen Einheitsstaates).




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