Lissabon-Entscheidung, Lissabon-Urteil

ist die Kurzbezeichnung für das U. des BVerfG v. 30. 6. 2009 (NJW 2009, 2267). Mit diesem Urteil stellte das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit des Vertrages von Lissabon fest und definierte die Grundsätze für die innerstaatliche Beteiligung von Bundestag und Bundesrat an Entscheidungen der Europäischen Union (EU) sowie für die Überprüfung von Rechtsakten der EU durch das BVerfG (s. a. Europäischen Union, 7; Grundrechte, 8).




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