Mehrheit der größere Teil einer Menge von Personen (z.B. Wähler, Abgeordnete, Versammlungsteilnehmer). Nach dem in Demokratien üblichen M.-Grundsatz entscheidet die M. von Personen verbänden, Vertretungskörperschaften und Kollegialorganen. Dem Schutz der Minderheit gelten dabei oft Minderheitenrechte.
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