Mehrheit

der größere Teil einer Menge von Personen (z.B. Wähler, Abgeordnete, Versammlungsteilnehmer). Nach dem in Demokratien üblichen M.-Grundsatz entscheidet die M. von Personen verbänden, Vertretungskörperschaften und Kollegialorganen. Dem Schutz der Minderheit gelten dabei oft Minderheitenrechte.

Die M. wird auf verschiedene Weise festgestellt: einfache oder relative M. (Mehrheit der abgegebenen Stimmen), absolute M. (mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen oder der Stimmberechtigten), qualifizierte M. (wenn z.B. 2/3 oder 3/4 der Stimmen für den Abstimmungserfolg erforderlich sind).






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