Mindesttemperatur

Im Mietrecht :

Hierunter versteht man die Temperatur, die innerhalb von Wohnräumen mindestens herrschen muss. Früher hat man eine Zimmertemperatur von 18 °C als ausreichend angesehen. In der Zwischenzeit hat sich die Überzeugung durchgesetzt, auch in der Rechtsprechung, dass tagsüber eine Temperatur in Wohnräumen von 20 bis 22 °C herrschen sollte.
Der Vermieter ist also verpflichtet, eine gewisse Mindesttemperatur in den hauptsächlich zum Wohnen bestimmten Räumen zu gewährleisten. Mieter, die in solchen Fällen sparen wollen und auf hohe Temperaturen keinen Wert legen, können den Heizkörper zurückstellen. Dies gilt vor allem für die Nachtstunden.
Weitere Stichwörter:
Betriebskosten, Fehler der Mietsache, Heizdauer, Heizkostenverordnung, Heizperiode, Mieterabwesenheit, Verbrauchserfassung, Wärmecontracting




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