Nachhaltigkeitsfaktor

Im Sozialrecht :

Die Höhe der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenberechnung) wird u.a. vom Nachhaltigkeitsfaktor beeinflusst. Dieser berücksichtigt Veränderungen im Verhältnis der Zahl der Rentenbezieher zu jener der Beitragszahler. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor soll sichergestellt werden, dass die Anpassung des aktuellen Rentenwertes geringer ausfällt, wenn sich das Zahlenverhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlem verschlechtert hat.

Sozialrecht, Regelung in § 68 Abs. SGB VI, wonach ab 1.7. 2005 im Rahmen der Rentenanpassung jährlich auch die demographische Entwicklung der Zahl der Rentenempfänger und Beitragszahler rechnerisch in den aktuellen Rentenwert bei Anwendung der Rentenformel einbezogen wird.




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