Rentenanpassung

Erhöhung der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung in regelmäßigen jährlichen Abständen. Maßgebliches Ziel ist die Beteiligung der Rentenbezieher an der wirtschaftlichen
Gesamtentwicklung. Die Rentenanpassung wird unter Berücksichtigung zusehends höherer Beitragslasten bei sich reduzierender Erwerbsbevölkerung auch nach dein Generationenvertrag nun durch den Nachhaltigkeitsfaktor,§ 68 Abs. 4 SGB VI, gesetzgeberisch bewusst reduziert.

Rentenleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung und der Kriegsopferversorgung sowie andere Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch werden seit dem Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 grundsätzlich jährlich dadurch an das aktuelle Lohnniveau angepasst, dass der aktuelle Rentenwert zum 1. 7. durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates neu festgesetzt wird (§ 69 SGB VI; vgl. auch § 95 SGB VII, § 56 BVG). Die Entwicklung des Lohn- und Gehaltsniveaus hat dazu geführt, dass es in mehreren Jahren nicht zu einem Ansteigen der Renten gekommen ist.




Vorheriger Fachbegriff: Rentenabschläge | Nächster Fachbegriff: Rentenanpassungsgesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen