Onlinebanking

Teilbereich des Electronicbanking, der die Abwicklung von Bankgeschäften über eine Onlineverbindung bezeichnet. Es bestehen zwei verschiedene Verfahrensarten: ein älteres, aus dem Btx-Verfahren entwickeltes Kommunikationsverfahren, das oft als Onlineverfahren im engeren Sinne bezeichnet wird, und ein neueres Verfahren, das für die Internetnutzung ausgelegt ist, sog. Homebanking-Computer-lnterface-Verfahren. Für die Nutzung des ersten Verfahrens muss der Kunde neben dem Girovertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zusätzlich die Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Onlinebanking mit PIN und TAN akzeptieren. Im zweiten Fall sind zusätzlich die Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Onlinebanking mit elektronischer Signatur (Homebanking-Bedingungen) zu vereinbaren. Soweit das Onlinebanking mit einer Direktbank praktiziert wird, ist wegen des Prinzips der Kontenwahrheit gem. § 154 AO und der Identifikationsvorschriften des § 1 Abs. 1 GwG eine Kontoeröffnung via Internet nicht möglich. Daher muss der Kontoeröffnungsantrag beispielsweise bei einer Postgeschäftsstelle eingereicht werden, wo der dortige Mitarbeiter die Legitimationsprüfung durchführt.




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