Signatur

Die Apostolische S. ist heute das höchste ordentliche Gericht und die oberste Gerichtsverwaltungsbehörde der katholischen Kirche. Sie ist ein Kollegium von 16 Kardinälen und zuständig für die Überwachung der Rota a) in prozessrechtlicher Hinsicht,
b) in bezug auf strafrechtliche Amtspflichtverletzungen der Rotarichter. Sie entscheidet ferner in Kompetenzkonflikten unterer Gerichte. Weiter prüft sie Bittgesuche an den Papst um Überweisung einer Sache an die Rota.

ist die Erkennbarmachung (Kennzeichnung) durch ein besonderes Zeichen. Als gesetzliche digitale S. wird das System des privaten und öffentlichen Schlüssels definiert, der durch eine Zertifizierungsstelle verwaltet wird (Kryptogramm elektronischer Dokumente). Elektronische S. sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und zur Authentifizierung dienen. Fortgeschrittene elektronische Signaturen sind elektronische Signaturen, die ausschließlich dem Signaturschlüsselinha- ber zugeordnet sind, die Identifizierung des Signa- turschlüsselinhabers ermöglichen, mit Mitteln erzeugt sind, die der Signaturschlüsselinhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und mit den Daten, auf die sie sich beziehen, so verknüpft sind, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Qualifizierte elektronische Signaturen sind fortgeschrittene elektronische Signaturen, die auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen, qualifizierten Zertifikat beruhen und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt werden. Der Schlüssel zum Signieren durch den Absender ist nur ihm bekannt, der Schlüssel zum Prüfen der S. durch den Empfänger ist in einem allgemein zugänglichen Schlüsselverzeichnis enthalten. Seit 23. 9. 1998 ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Mainz die Zertifizierungsstelle für digitale Signaturen zugeordnet. Die Regulierungsbehörde stellt Zertifikate für die Zertifizierungsstellen (z.B. Telesec, Signtrust, DATEV, Bundesnotarkammer, Steuerberaterkammer Nürnberg, Saarland, Bremen) aus, die privatwirtschaftlich im freien Wettbewerb eingerichtet werden können. Im Januar 2000 begann Niedersachsen mit der Einführung der digitalen S. in der Landesverwaltung. Lit.: Rossnagel, A., Das neue Recht elektronischer Signaturen, NJW 2001, 1817; Rapp, C., Rechtliche Rahmenbedingungen und Formqualität elektronischer Signaturen, 2002; Heibel, H., Die digitale Signatur, 2004; Roßnagel, A., Elektronische Signaturen mit der Bankkarte?, NJW 2005, 385




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