Plenarentscheidung

Entscheidung eines Plenums (Vollversammlung eines Kollegiums), z.B. einer Volksvertretung. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat dann eine P. zu treffen, wenn ein Senat von einer Entscheidung des anderen Senats abweichen will, § 16 Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

ist eine Entscheidung der Vollversammlung (plenum). Bei Gerichten ist im Rahmen der Gerichtsverfassung ein Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts bei beabsichtigter Abweichung von der Rechtsauffassung des anderen Senats, beim Bundesgerichtshof für dessen Geschäftsordnung vorgesehen (§ 140 GVG). S. a. Große Senate.




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