Post AG

Deutsche Post AG.

Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundespost wurde in den letzten Jahren vollständig umgebaut, und zwar mit dem Ziel, aus dem ehemaligen Sondervermögen des Bundes ein wettbewerbsfähiges, vollständig privatrechtlich organisiertes Wirtschaftsunternehmen zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umstrukturierung sind das das Postneuordnungsgesetz vom 14. September 1994, das Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 sowie das Postgesetz vom 2. Dezember 1997.
Neue Aktiengesellschaften
Rechtsnachfolger der alten Bundespost sind die Deutsche Post AG, die Postbank AG und die Deutsche Telekom AG. Die Post AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, dessen Hauptaufgabe in der Brief- und Paketbeförderung besteht. Langfristiges Ziel der AG ist die vollständige Öffnung für den Wettbewerb sowie die Aufgabe der überkommenen Monopolstellung. Daher wurde schon vor einiger Zeit das Monopol für die Beförderung von Paketsendungen aufgegeben, während die Briefbeförderung noch einige Jahre allein der Post AG vorbehalten ist. Der Postbank AG kommt weiterhin die Aufgabe des Postgiro- und des Postsparkassendienstes zu. Der Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG umfasst die gesamte Fernmeldeund Sendetechnik.

Standort (für den Pferde Wechsel), Bundespost. Bis 2007 hat die Post für die Beförderung von Briefen bis 200 Gramm Gewicht ein Monopol. Lit.: Postrecht (Lbl.), hg.v. Stern, K., 1997ff.; Neu, S., Marktöffnung im nationalen und internationalen Postwesen, 1999; Danwitz, T. v., Alternative Zustelldienste, 1999; Danwitz, T. v., Verfassungsfragen der gesetzlichen Exklusivlizenz der Deutschen Post AG, 2002; Habersack, M., Behördliche Auskunftsrechte, 2002




Vorheriger Fachbegriff: Post | Nächster Fachbegriff: Post- und Fernmeldegeheimnis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen