Quaestio

(lat. [F.] Suchen, Befragung, Vernehmung) ist in der römischen Rechtsgeschichte der aus gewählten Geschworenen bestehende, auf Dauer eingesetzte und für bestimmte Arten von Verbrechen zuständige Strafgerichtshof unter dem Vorsitz eines Prätors (150v. Chr.-200n. Chr.). Das Recht zur Anklage vor der q. stand jedermann zu. Im Mittelalter ist q. auch die einzelne (Untersuchung einer) Rechtsfrage. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Grabmann, M., Die Geschichte der scholastischen Methode, 1909ff., Neudruck 1955; Kunkel, W., Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens in vorsullanischer Zeit, 1962




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