(lat.), Rechtsbehelf durch Erhebung von Einwendungen. Gegenvorstellung. Gegenvorstellung Dienstpflichten. Gegenvorstellung.
Vorheriger Fachbegriff: Remittent | Nächster Fachbegriff: Remonstrationspflicht
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Auflagen (im Strafverfahren) | Auffangtatbestand | Günstigkeitsprinzip
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net