Rennklausel

Begriff aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Obliegenheitsverletzung in der Kraftfahrtversicherung. Erfasst den Fall, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug zur Teilnahme an einer behördlich nicht genehmigten Rennveranstaltung nutzt, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Abzugrenzen sind Fahrten auf Rennstrecken die lediglich der Steigerung der Fahrzeugbeherrschung oder als Orientierungsfahrt dienen, bei denen die zu erzielende Geschwindigkeit nicht im Vordergrund steht. Die Rennklausel stellt eine der in § 5 Abs. 1 Kfz-Pflichtversicherungsverordnung enumerativ aufgeführten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Eintritt des Versicherungsfalls dar, für deren Verletzung durch den VN der Versicherer Leistungsfreiheit im Versicherungsvertrag vereinbaren darf. Die Einbeziehung in den Versicherungsvertrag erfolgt über die allgemeinen Versicherungsbedingungen, dort in § 2 b Abs.1 S. 1 lit. d AKB. Zu den Rechtsfolgen vgl. Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit.




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