Rentenversicherungsbericht

Der R. wird jährlich von der Bundesregierung erstellt und enthält anhand der Versicherten- und Rentnerzahl sowie der Einnahmen und Ausgaben und der Schwankungsreserve erstellte Modellrechnungen zur Entwicklung und zum jeweils erforderlichen Beitragssatz in den nächsten 15 Jahren, ergänzt um eine Übersicht über die voraussichtliche Finanzentwicklung in den nächsten 5 Jahren auf Grund der Beurteilung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung, und zwar getrennt für die Arbeiterrenten-, Angestellten- und die knappschaftliche Rentenversicherung. Seit 1997 muss der Bericht auch die voraussichtlichen Auswirkungen der vorgesehenen Anhebung des Rentenalters auf den Arbeitsmarkt, die Rentenfinanzen und andere öffentliche Haushalte darstellen. Ein weiterer Bericht beschreibt - erstmals im Jahre 1997 und dann einmal in jeder Wahlperiode - die Leistungen und die Finanzierung der anderen öffentlich oder teilöffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme, die Einkommenssituation der Leistungsempfänger und das Zusammentreffen von Leistungen (§ 154 SGB VI).




Vorheriger Fachbegriff: Rentenversicherungsbeiträge | Nächster Fachbegriff: Rentenversicherungspflicht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen