Republik

(lat.: res publica = öffentliche Sache, Gemeinwesen, Staat); Staatsform, in der das Staatsoberhaupt gewählt wird; steht im Gegensatz zur Monarchie, wo diese Stellung erblich ist.

Freistaat: im Gegensatz zur Monarchie Staat mit gewähltem Staatsoberhaupt, das nicht einem regierenden Haus entstammt. Die R. kann im übrigen jede denkbare Verfassungsform aufweisen.

steht im Gegensatz zur Monarchie. Sie ist eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt durch unmittelbare oder mittelbare Volkswahl berufen wird. In einem weiteren Sinne bedeutet R. als "res publica" den Zusammenschluss von Bürgern, die sich dem gemeinen Wohl verpflichtet fühlen.

(Gemeinwesen, Freistaat) ist die Staatsform, bei der ein gewähltes Staatsoberhaupt an der Spitze des Staats steht. Die R. bildet den Gegensatz zur Monarchie. Die R. kann aristokratische, liberale oder sozialistische R. sein.

(Freistaat): Staatsform, bei der im Gegensatz zur Monarchie das Staatsoberhaupt nicht aufgrund familien- oder erbrechtlicher Umstände in sein Amt gelangt, sondern auf Zeit gewählt wird. In der Bundesrepublik Deutschland ist die republikanische Staatsform durch Art. 79 Abs. 3 GG abgesichert, d. h., auch durch Verfassungsänderung könnte das Staatsoberhaupt nicht auf dynastischer Grundlage oder auf Lebenszeit berufen werden. Republik und Demokratie sind nicht deckungsgleich. Die Demokratie betrifft die Frage der Staatsträgerschaft, die Republik die Frage des Staatsoberhauptes.

Als Staatsform i. e. S. steht die R. (meist synonym mit „Freistaat“ verwendet) im Gegensatz zur Monarchie, womit jedoch nicht viel mehr gesagt ist, als dass die Stellung des Staatsoberhauptes nicht von einem (erblichen) Monarchen eingenommen wird. Im Übrigen ist der Begriff ohne festen Inhalt, da Staaten mit unterschiedlichsten Machtkonstellationen sich als R. bezeichnen. Nur mit Vorsicht kann der Begriff i. S. einer freiheitlichen und demokratischen Staatsform in Gegensatz zum Obrigkeitsstaat oder zur Diktatur gebraucht werden.




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