Satzungsgewalt (-befugnis)

ist die Rechtssetzungsbefugnis, die den mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestatteten Körperschaften, insbes. Gemeinden und Landkreisen, als Ausfluss dieses Rechts (vgl. Art. 28 II GG) vom Staat eingeräumt ist. Die Satzungen bedürfen der gesetzlichen Ermächtigung, wie sie sich z. B. in den Gemeinde- und Landkreisordnungen findet. Danach können die Gemeinden und Landkreise die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. Weitere Ermächtigungen zum Erlass von Satzungen sind in zahlreichen Bundes- oder Landesgesetzen enthalten, z. B. im Baugesetzbuch für Bebauungspläne und Erschließungsbeiträge.




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