Sonderverordnung

ist die innerhalb besonderer Gewaltverhältnisse (besonderer Rechtsverhältnisse) ergehende Verwaltungsvorschrift (z.B. Prüfungsordnung, Hausordnung, Dienstordnung). Sie ist (, weil das besondere Gewaltverhältnis kein rechtsfreier Raum sein darf,) Rechtsquelle. Der Verwaltung fehlt aber in weitem Umfang (noch) die zu ihrer Rechtssetzung (an sich) erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Lit.: Anslinger, /., Die Sonderverordnung, 1996 (Diss.)

ist ein überholter Ausdruck für Vorschriften innerhalb eines „besonderen Gewaltverhältnisses“, z. B. Anstalts- oder Prüfungsordnungen. Nach heutiger Auffassung handelt es sich um Rechtsnormen (Verordnung oder Satzung) oder um Verwaltungsvorschriften.




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