Steuererstattung

Rückerstattung bereits entrichteter Steuern an den Steuerschuldner, z. B. weil dieser zu hohe Steuervorauszahlungen geleistet hatte.

Im Sozialrecht:

Steuererstattungen sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld und auf die Leistungen der Sozialhilfe als Einkommen anzurechnen.




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