Strafanstalt

in ihr werden die von den Strafgerichten verhängten Freiheitsstrafen sowie die Beugestrafen vollzogen (Strafvollstreckung). Für Jugendliche u. Heranwachsende sind besondere Jugendstrafanstalten eingerichtet (Jugendstrafvollzug). Die Strafanstalten unterstehen der Justizverwaltung (grundsätzlich den Landesjustizministerien). Die Bezeichnungen "Zuchthaus" und "Gefängnis" sind nicht mehr üblich.




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