Umsatzbeteiligung

Im Arbeitsrecht :

ist die Beteiligung des AN an dem Umsatz des ganzen Unternehmens o. eines Unternehmensteils. Sie kann nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis im Folgejahr nicht gekündigt wird (AP 16 zu § 611 BGB Probearbeitsverhältnis). Ihre Verjährung beginnt erst in dem Folgejahr, das für die Berechnung massgebend war (AP 7 zu § 196 BGB). Bei Zusage ist der AG auch über die Höhe des Umsatzes auskunftspflichtig (AP 18 zu § 3 KSchG). Die U. unterliegt im Zuflussmonat der Lohnsteuer; ein Ausgleich der Progression erfolgt beim -s Lohnsteuerjahresausgleich. Einmal-Zuwendungen sind gleichfalls bei Zufluss sozialversicherungspflichtig.




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