Universalismus

Für eine Rückkehr zu den klassischen Positionen der Aufklärung des 18. Jahrhunderts und des rationalen Naturrechts macht sich Sibylle Tön-nies (Der westliche Universalismus) stark; den etablierten und doppeldeutigen Begriff des Naturrechts ersetzt sie durch den des Universalismus. Die Zerstörung des Naturrechts sei ein Werk der Romantik, genauer des Historismus. Mit Albert Schweitzer verlangt sie, auch im Recht dort wieder anzuknüpfen, wo dein Vernunftrechtsdenken des 18. Jahrhunderts der Faden gerissen sei. „Wir müssen einen Rechtsbegriff suchen, der in einer unmittelbaren, aus Weltanschauung sich ergebenden Idee begründet ist. Unverletzbare Menschenrechte, die dem Einzelnen die höchstmögliche Freiheit seiner Individualität in dem eignen Volksganzen gewährleisten, Menschenrechte, die seine Existenz und seine Menschenwürde gegen fremde Gewalt schützen.”
Der Universalismus (Ubiquismus) gehe zurück auf die Stoa, auf das ius gentium und auf das Christentum. Die Lehren von Plato und Aristoteles seien reine Tugendlehren, aber noch keine Ethik. Die eigentümlichen Schranken der antiken Ethik zeigten sich an der Unzulänglichkeit des Staatsideals; die ethische Wertung des Menschen als solchem sei noch nicht erreicht, der Staat habe nicht die Vervollkommnung aller, sondern nur die einer bestimmten Klasse zum Ziele. Erst die Entwicklung von dem provinziellen griechischen Stadtstaat zum römischen Imperium habe zum stoischen Universalismus geführt, z.B. zur Gleichheit aller Menschen. Parallel habe sich die Entwicklung vom Partikularrecht (ius civile, quirinisches Recht) zum ius gentium vollzogen, das auf der „Souveränität des unqualifizierten Individuums” aufbaue und das wegen seiner Universalität — auf formelle Rituale und sakral-magische Elemente verzichtet habe. Die Säkularisierung sei verbunden mit der Ersetzung der Form durch die Idee der bong ödes. Die Formelhaftigkeit und Äußerlichkeit des Rechtslebens sei abgestreift, die
Souveränität des unqualifizierten Individuums herausgearbeitet und ein universeller Humanismus als Motiv der Rechtsfindung entdeckt worden. Die Verbindung von stoischem Gedankengut und dem ius gentium habe Cicero hergestellt. Der christliche Individualismus beruhe auf der von allen Statusbindungen befreienden Gotteskindschaft; der christliche Universalismus sei die Liebesgemeinschaft der in Gott Verbundenen auch gegen alle Fremden und Feinde. Dieses Erbe sei in die falschen Hände gekommen; das Naturrecht habe schon bei Thomas von Aquin und auch bei Luther seinen idealistischen Anspruch verloren; das „relative Naturrecht” der Feudalzeit sei eine contradictio in adjecto.




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