Unternehmensbewertung

Berechnung des Finanzwertes eines Wirtschaftsbetriebes oder einer Beteiligung in der aus materiellen und immateriellen Werten gebildeten Gesamtheit. Bei der Berechnung werden folgende Ausgangswerte dargestellt:
Ertragswert: Dieser kann als der Zukunftserfolgs-wert eines Unternehmens bezeichnet werden. Er
wird aus der Prognose künftiger Gewinne und der
Relation dieser Gewinne zu den prognostizierten Erträgen einer Alternativinvestition des durch das
Unternehmen gebundenen Kapitals abgeleitet.
— Börsen(kurs)wert: Aus den aktuellen Börsenkursen errechneter Gesamtwert aller Anteilsrechte (Aktien).
Marktwert: Vom Börsenkurswert abweichender erzielbarer Gesamtwert von Anteilsrechten bei börsennotierten Unternehmen. Eine Wertsteigerung liegt häufig in dem Erwerb von Kontrollrechten (Übernahme) begründet.
Substanzwert: Dieses ist die aus der Firmenbilanz errechnete Differenz zwischen den um die stillen Reserven vermehrten Aktiva und den um das Eigenkapital verminderten Passiva, wobei die Fortführung des Betriebes unterstellt wird.
Liquidationswert: Substanzwert im Falle der Zerschlagung des Unternehmens.
In der Praxis orientiert sich die Wertermittlung im Regelfall an dem idealtypisch „wirklichen” Wert des als fortgeführt gedachten Unternehmens. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass sie auch immaterielle Wirtschaftsgüter bei der Wertfindung berücksichtigt. Bei der Unternehmensbewertung herrscht die Ertragswertmethode vor, teilweise wird auch eine kombinierte Ertragswert-/Substanzmethode angewendet. Eine besonders bekannte Mittelwertmethode ist das sog. Stuttgarter Verfahren.




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