Vatikanstadt

Stadtstaat im Nordwesten von Rom am rechten Tiberufer. Religiöses und politisches Zentrum der römisch-katholischen Kirche. Nachfolgestaat des Kirchenstaats. Durch Lateranverträge 1929 zwischen dem Papst und dem Königreich Italien erhielt die V den Status als souveräner Staat und ist damit Völkerrechtssubjekt. Oberste legislative, vollziehende und richterliche Gewalt liegt in den Händen des Papstes. Es besteht ein eigenes Gerichtswesen.

Der weltliche Herrschaftsbereich des Papstes, der alte Kirchenstaat, wurde am 20. 9. 1870 durch den italienischen König aufgehoben und Rom zur Hauptstadt Italiens erklärt. Erst durch die Lateranverträge vom 11. 2. 1929 wurde die V. als eigener Staat i. S. d. Völkerrechts geschaffen. Sie umfasst das Gebiet der Peterskirche und die angrenzenden Paläste und Regierungsgebäude sowie die Sommerresidenz der Päpste. Die V. zählt nicht zum Staatsgebiet Italiens. Der Papst ist in ihrem Bereich souverän. Von der V. ist der Heilige Stuhl zu unterscheiden, der selbst ein eigenes Völkerrechtssubjekt ist und diplomatische Beziehungen unterhalten kann. Die Anerkennung einer doppelten internationalen Rechtspersonalität kann derzeit als h. M. angesehen werden.




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