Verbandskompetenz

ist die Zuständigkeit eines Organs eines Verbands. Fehlende V. ist gegeben, wenn ein Organ eines fremden Rechtsträgers anstelle eines Organs des allein zuständigen Rechtsträgers einen Verwaltungsakt erlässt (z. B. Bundesbehörde statt Landesbehörde). Eine solche fehlende V. begründet die Nichtigkeit des Verwaltungsakts. Lit.: Baumann, D., Die sachlichen und räumlichen Grenzen der Verbandskompetenz öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, 2000

, Kommunalrecht: Frage, ob eine Aufgabe in die Zuständigkeit der Kommune oder einer anderen juristischen Person (z. B. Bund oder Land) fällt. Die Verbandskompetenz ist neben der Organkompetenz eine Frage der sachlichen Zuständigkeit der handelnden Behörde.
allg. Steuerrecht: Zuständigkeit der Finanzbehörden, sachliche.




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