Versteigerungsbedingungen

die Versteigerung verpfändeter Sachen (Pfandrecht) muss der Pfandgläubiger dem Eigentümer androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, für den die Versteigerung stattfinden soll; Versteigerungstermin.

Zwangsversteigerung, Versteigerungsgewerbe.




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